Was sagt das Impressum aus?
Das Impressum sagt etwas über die Vertrauenswürdigkeit des Anbieters aus.
Damit können Sie überprüfen, ob der Anbieter vertrauenswürdig ist. Gewisse Anhaltspunkte sind beispielsweise Basis-Informationen über den Anbieter, wie: Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Unternehmens sowie ganz wichtig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Was ist das Impressum?
Ein Impressum (gem. WIKIPEDIA) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen, die Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeber oder die Redaktion enthält, vor allem um die presserechtlich für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen.
Kann ich sehen, ob es sich beim Anbieter um einen Schweizerischen Shop handelt?
Leider nicht auf den ersten Blick. Viele ausländische Anbieter treten bereits mit einer schweizerischen Web-Adresse auf: (endet auf .ch). Diese .ch Adressen kann jeder unabhängig von seinem Standort registrieren. Überspitzt gesagt, handelt es sich hier um eine Täuschung des Konsumenten! Daher kann man unbekannte Anbieter über das Impressum identifizieren. Obwohl gesetzlich vorgeschrieben halten sich viele ausländische Anbieter nicht daran. Die Schweizerische Gesetzgebung ist hier machtlos, da die Anbieter im Ausland ihren Geschäftssitz haben.
Impressum von Bruno Wickart Online AG
Homepage: bruno-wickart.ch
Bruno Wickart online AG
Baarermattstrasse 10
Postfach 3
6301 Zug
Telefon +41 41 510 25 00
E-Mail info@bruno-wickart.ch
Inhaber:
Isidoro Celentano
Firmenidentifikationsnummer (UID): CHE-199.976.838
Showroom und Büros in der Schweiz
Bruno Wickart ist auch mit einem eigenen Showroom von über 2’000 m2 am Standort Zug present. Am Firmensitz Zug werden 36 Mitarbeitende beschäftigt.
Warum ist das Impressum wichtig?
Gerade bei Online-Shopping von Möbeln und Wohnaccessoires zeigt sich die Wichtigkeit der Identität des Anbieters und dessen Standort zu kennen.
Denn beim Anbieter können Sie Ihre Garantieansprüche geltend machen. Befindet sich der Online-Shop im Ausland so müssen sie als Kunde sich mit der Rechtssprechung im Ausland auseinander setzen.
Auch für Ersatzteile und Zubehör gestaltet sich die Kommunikation mit ausländischen Anbieter schwierig.
Link zu Kassensturz:
Multimedia – «.ch» heisst nicht zwingend «aus der Schweiz»
Auszug: Seite entspricht nicht den rechtlichen Vorgaben
Ist das zulässig? Nein. In der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen steht unter Artikel 3 und 4, dass der tatsächlich zu bezahlende Preis in Schweizer Franken anzugeben ist; und zwar inklusive öffentlicher Abgaben.
Hr. …, Leiter Ressort Recht beim Staatssekretariat für Wirtschaft Seco, ist daher klar der Meinung, dass die Internetseite —-.ch nicht genügt:
«Erstens müssten die Preise inklusive Mehrwertsteuer angegeben werden. Zweitens müsste der Anbieter einen deutlichen Hinweis anbringen, dass die Ware aus dem Ausland kommt und daher zusätzliche Kosten anfallen. Und drittens sollte dort, wo der Kunde seine Bestellung noch einmal überprüfen kann, ein Hinweis auf die Zollgebühren erfolgen.»