Rechtlicher Rahmen der nachhaltigen Beschaffung in der Schweiz – Was öffentliche Einrichtungen wissen müssen

Nachhaltigkeit bei der Möbelbeschaffung bei Bruno Wickart

Nachhaltige Beschaffung ist in den letzten Jahren zu einem zentralen Anliegen für öffentliche Einrichtungen geworden. Dabei geht es nicht nur darum, ökologische und soziale Kriterien zu berücksichtigen, sondern auch die rechtlichen Vorgaben einzuhalten. In der Schweiz gibt es auf internationaler, nationaler und kantonaler Ebene eine Vielzahl von Gesetzen und Vereinbarungen, die die nachhaltige Beschaffung regeln. In diesem Blog geben wir einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und zeigen auf, wie Bruno Wickart öffentliche Einrichtungen bei der rechtssicheren Umsetzung von Beschaffungsprozessen unterstützen kann.

Überblick über die rechtlichen Grundlagen der nachhaltigen Beschaffung

Die nachhaltige Beschaffung in der Schweiz wird durch verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen auf internationaler, nationaler und kantonaler Ebene geregelt. Diese Vorschriften zielen darauf ab, den Einkauf von Waren und Dienstleistungen in öffentlicher Hand transparent, fair und nachhaltig zu gestalten.

Internationale Ebene:

  • WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement, GPA): Das GPA ist ein internationales Abkommen, das von der Schweiz sowie 47 weiteren WTO-Mitgliedsländern unterzeichnet wurde. Es verpflichtet die teilnehmenden Länder dazu, ihre öffentlichen Beschaffungsverfahren transparent und diskriminierungsfrei zu gestalten. Das Abkommen umfasst sowohl Waren als auch Dienstleistungen und fordert von den Vertragsstaaten die Einhaltung bestimmter Transparenz- und Gleichbehandlungsprinzipien. Nachhaltigkeitskriterien dürfen berücksichtigt werden, solange sie transparent kommuniziert und diskriminierungsfrei angewendet werden.

Nationale Ebene:

  • Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB): Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen bildet die Grundlage für die Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Bauaufträgen durch den Bund. Die jüngste Revision des BöB, die 2021 in Kraft getreten ist, legt verstärkt Wert auf Nachhaltigkeit und fairen Wettbewerb. Es gibt öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit, Umwelt- und Sozialkriterien in ihren Ausschreibungen zu berücksichtigen. Das Gesetz fordert zudem die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und die Förderung von Innovationen.
  • Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB): Die IVöB harmonisiert das Beschaffungsrecht auf kantonaler Ebene und sorgt für eine einheitliche Umsetzung der WTO-Vorgaben. Sie regelt die Beschaffungen der Kantone, Gemeinden und weiteren öffentlichen Institutionen. Wie das BöB legt auch die IVöB Wert auf Nachhaltigkeitsaspekte und ermöglicht es den Kantonen, Umwelt- und Sozialkriterien zu berücksichtigen.

Kantonale Ebene:

  • Auf kantonaler Ebene gibt es unterschiedliche Regelungen, die auf der IVöB basieren. Einige Kantone haben zusätzliche Vorschriften eingeführt, die über die Anforderungen der IVöB hinausgehen. Diese können beispielsweise strengere Umweltauflagen oder soziale Kriterien umfassen. Es ist wichtig, die spezifischen kantonalen Gesetze und Richtlinien zu beachten, um rechtssicher agieren zu können.

Die wichtigsten Gesetze und Vereinbarungen im Detail

Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB):

  • Ziel des BöB ist es, den Wettbewerb im öffentlichen Beschaffungswesen zu fördern, Korruption zu verhindern und den nachhaltigen Einsatz öffentlicher Mittel zu gewährleisten.
  • Das Gesetz fordert die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien, wenn diese den Zweck der Beschaffung nicht beeinträchtigen. Beispielsweise können in Ausschreibungen Anforderungen an die Umweltverträglichkeit der Produkte oder faire Arbeitsbedingungen in der Lieferkette gestellt werden.
  • Eine wesentliche Neuerung ist die Möglichkeit, Lebenszykluskosten zu berücksichtigen. Dies ermöglicht es öffentlichen Einrichtungen, nicht nur den Anschaffungspreis, sondern auch die Betriebskosten, die Wartung und die Entsorgung in die Bewertung mit einzubeziehen.

Die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB):

  • Die IVöB setzt die Prinzipien des BöB auf kantonaler Ebene um und regelt die Beschaffung von Gütern, Dienstleistungen und Bauleistungen durch kantonale und kommunale Auftraggeber.
  • Die Vereinbarung fördert ebenfalls die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten und ermöglicht es den Kantonen, spezifische Anforderungen an die Nachhaltigkeit in ihren Beschaffungen zu definieren.
  • Sie stellt sicher, dass die Vorgaben des WTO-GPA eingehalten werden, insbesondere in Bezug auf Transparenz und Nichtdiskriminierung.

Das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA):

  • Das GPA stellt sicher, dass öffentliche Aufträge im internationalen Handel fair und transparent vergeben werden. Es verpflichtet die Mitgliedsstaaten, keine diskriminierenden Massnahmen zu ergreifen, die den freien Wettbewerb behindern könnten.
  • Nachhaltigkeitskriterien dürfen im Rahmen des GPA berücksichtigt werden, sofern sie transparent und nicht diskriminierend formuliert sind. Öffentliche Einrichtungen müssen sicherstellen, dass diese Kriterien für alle Bieter gleichermassen gelten und klar in den Ausschreibungsunterlagen angegeben sind.

Unterstützung durch Bruno Wickart bei der rechtssicheren Umsetzung von Beschaffungsprozessen

Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im öffentlichen Beschaffungswesen kann eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn es darum geht, Nachhaltigkeitskriterien rechtssicher in Ausschreibungen zu integrieren. Bruno Wickart bietet umfassende Unterstützung, um öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung dieser Vorgaben zu begleiten.

Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen:

  • Wir bieten eine fundierte Beratung zu den rechtlichen Anforderungen auf nationaler und kantonaler Ebene und helfen Ihnen, diese in Ihre Beschaffungsprozesse zu integrieren.
  • Unsere Experten unterstützen Sie dabei, Nachhaltigkeitskriterien so zu formulieren, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig die gewünschten Umwelt- und Sozialstandards sicherstellen.

Entwicklung von Ausschreibungskriterien:

  • Wir helfen Ihnen bei der Entwicklung von Ausschreibungskriterien, die sowohl rechtlich einwandfrei als auch nachhaltig sind. Dazu gehören die Formulierung von Anforderungen an die Umweltverträglichkeit der Produkte, die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und die Definition sozialer Standards.
  • Wir stellen sicher, dass Ihre Ausschreibungen transparent und nicht diskriminierend gestaltet sind, sodass sie den Vorgaben des WTO-GPA und des BöB entsprechen.

Unterstützung bei der Evaluation und Vertragsgestaltung:

  • Bruno Wickart unterstützt Sie bei der Bewertung der eingegangenen Angebote anhand der festgelegten Nachhaltigkeitskriterien und hilft Ihnen, den besten Anbieter zu ermitteln.
  • Wir bieten auch Unterstützung bei der Vertragsgestaltung, um sicherzustellen, dass die vereinbarten Nachhaltigkeitsanforderungen im Vertrag festgeschrieben und durchsetzbar sind.

Schulungen und Workshops:

  • Wir bieten Schulungen und Workshops an, um Ihre Mitarbeitenden im Bereich nachhaltige Beschaffung und rechtliche Vorgaben zu schulen. Dies umfasst sowohl die Theorie als auch praktische Beispiele zur Integration von Nachhaltigkeitskriterien in den Beschaffungsprozess.
  • Unsere Schulungen helfen Ihnen, Unsicherheiten bei der Umsetzung von nachhaltigen Beschaffungsstrategien zu beseitigen und das Bewusstsein für rechtssichere Beschaffung zu schärfen.

Fazit

Die nachhaltige Beschaffung in der Schweiz unterliegt einer Vielzahl von rechtlichen Rahmenbedingungen, die auf internationaler, nationaler und kantonaler Ebene geregelt sind. Öffentliche Einrichtungen müssen diese Vorschriften einhalten, um rechtssicher und transparent zu agieren. Gleichzeitig bieten die gesetzlichen Vorgaben zahlreiche Möglichkeiten, Umwelt- und Sozialkriterien in die Beschaffung zu integrieren. Bruno Wickart steht Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite, um diese Anforderungen zu meistern und nachhaltige Beschaffungsstrategien erfolgreich umzusetzen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Beratungs- und Schulungsangebote zu erfahren. Gemeinsam gestalten wir eine nachhaltige und rechtssichere Zukunft für Ihre öffentliche Einrichtung.   Quellen-Angabe: https://www.woeb.swiss/de/toolbox    

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